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Digitale Zeiterfassung – brauche ich das?
Wenn Sie sich diese Frage stellen, können Sie sich diese ganz einfach beantworten.
- Sie setzen noch auf handschriftliche Stundenzettel?
- Ihre Mitarbeiter geben erst nach mehrmaligem Nachfragen ihre Zeitaufwände durch?
- Sie diskutieren mit Ihren Kunden ĂĽber den entstandenen Mehraufwand?
Dann sollten Sie ĂĽber digitale Zeiterfassung nachdenken.
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Digitale Zeiterfassung einfach gemacht mit TIME4
Warum digitale Zeiterfassung?
Am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht eine Pressemitteilung herausgegeben, die in den Medien und sozialen Netzwerken hohe Wellen schlug: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“
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Daraufhin entbrannte in nahezu allen Medien und Kanälen eine Diskussion über den Sinn oder Unsinn dieses Urteils, welches im Wesentlichen ein ähnliches Urteil des EuGH von Mai 2019 bestätigt. Ebenso schnell wie die Diskussion verbreiteten sich Irrtümer und Missverständnisse. Wir möchten hier Klarheit schaffen, daher haben wir uns dazu entschieden, die wichtigsten Punkte dieses Urteils einmal näher erläutern.
Arbeitszeiterfassung ist kein deutscher Alleingang
Grundsätzlich gilt die Vorschrift zur Arbeitszeiterfassung schon länger und ist in vielen Branchen schon Standard. Bereits das EuGH-Urteil von 2019 schreibt die Arbeitszeiterfassung vor, jedoch erst bei einer täglichen Arbeitszeit ab 8 Stunden. So soll sichergestellt werden, dass Überstunden korrekt und gerecht ermittelt werden können. Ebenfalls kann so die Einhaltung der Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn nachgewiesen werden. Das BAG Urteil schreibt nun die Erfassung der Arbeitszeiten ab Arbeitsbeginn vor, wie es in anderen Ländern auch Gang und Gäbe ist.
Kein Wegfall der Vertrauensarbeitszeit
Das Prinzip Vertrauensarbeitszeit stellt nicht die Arbeitszeit in den Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung, das Arbeitsergebnis. An diesem Prinzip ändern auch das BAG-Urteil nichts. Arbeitnehmer können nach wie vor und in Absprache mit dem Team entscheiden, wann und wo die Arbeitsleistung erbracht wird (Stichwort Homeoffice). Vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten können auch jetzt noch für jeden individuell eingehalten und gestaltet werden, natürlich unter Berücksichtigung aller geltenden Arbeitnehmerschutzregelungen wie Ruhepause, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeit etc. Lediglich eine Pflicht zur Dokumentation kommt hinzu.
Kein RĂĽckschritt
Die Anzahl der vielfältigen und höchst unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle, die heute in allen Branchen abgebildet werden müssen, erfordert zumindest eine individuelle Erfassung. Bereits aus dem Mindestlohngesetz aus dem Jahr 2014 konnte eine Vorschrift zur Arbeitszeiterfassung in etlichen Branchen abgeleitet werden. Allen Befürchtungen zum Trotz und entgegen allen Erwartungen sind die davon betroffenen Unternehmen nicht in gesteigertem Aufwand untergegangen, der befürchtete Anstieg der Bürokratie blieb aus. Im Zuge des stattfindenden Wandels vieler Arbeitsorganisationen gehört Zeiterfassung zu einem modernen Unternehmen.
Fazit
Arbeitszeiterfassung ist kein Hindernis und schränkt nicht ein, sondern kann ein wertvoller Beitrag zum modernen Arbeiten sein und den Weg in die Digitalisierung ebnen. Das größte Hindernis auf diesem Weg sind in der Regel alte Gewohnheiten, von denen man sich nur schwer trennen kann.
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Was bietet ihnen M•SOFT?
Mit der Zeiterfassung „TIME4“ von M•SOFT bieten wir Ihnen eine moderne und einfache Möglichkeit, den neuen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Individuelle Arbeitszeitmodelle, gerechte Abrechnung und Reduzierung der manuellen Aufwände – das sind nur drei wesentliche Vorteile, aus denen Sie direkten und schnellen Nutzen ziehen können. TIME4 ist eine moderne Lösung und wird allen Ansprüchen gerecht, die heutige Arbeitszeitmodelle mit sich bringen. Intuitive und schnell erlernbare Bedienung für den Arbeitnehmer runden den Nutzen für Ihr Unternehmen ab.
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